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Feuchte- und Schimmelschäden
Schimmel ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Mikroorganismen. Schimmelbefall wird hervorgerufen durch Schimmelpilze, Hefen und Bakterien. Schimmelpilze, Hefen und Bakterien sind ein natürlicher Teil unserer belebten Umwelt und daher auch in Innenräumen vorhanden. Zu vermeiden ist jedoch eine erhöhte Konzentration von Schimmelpilzen durch Schimmelwachstum im Innenraum. Die wichtigste Ursache für das Wachstum von Schimmelpilzen in Gebäuden ist erhöhte Feuchte. Weitere wichtige Wachstumsbedingungen sind Temperatur und Nährstoffquellen. Schimmelpilze können in einem breiten pH–Bereich wachsen, wobei oberhalb von pH 11 (stark alkalisch) Schimmelpilze so gut wie nicht mehr wachsen. Hefen benötigen zum Wachstum eine stark erhöhte Feuchte und spielen nach aktueller Auffassung in Bezug auf gesundheitliche Aspekte eine untergeordnete Rolle (Ausnahme: Taubenkot im Innenraum).
Schimmelbefall ist nicht immer sichtbar. Sichtbare Flecken führen meist zu größerer Besorgnis, selbst wenn es sich um kleinere Flecken handelt. Verdeckter Befall enthält jedoch häufig sehr viel mehr mikrobielle Biomasse und ist daher bei der weiteren Schadensbeurteilung unbedingt einzubeziehen. Mittels Endoskopie kann ich als Schimmelgutachter durch minimale Bauteilöffnungen Hohlräume auf versteckten Schimmelbefall untersuchen.
Feuchte und Schimmelbefall in Innenräumen sind mit einem erhöhten Risiko für Atemwegserkrankungen, sowie für eine Entwicklung und Verschlimmerung von Asthmasymptomen bei den Raumnutzern verbunden. Schimmelpilze können sensibilisierend wirken und in der Folge allergische Reaktionen auslösen. Das Ausmaß und die Bedeutung reizender, toxischer oder geruchlicher Wirkungen bei Schimmelbefall in Innenräumen sind nicht hinreichend bekannt. Infektionen durch Schimmelpilze oder Aktinobakterien kommen äußerst selten und nur bei besonders empfänglichen, stark immungeschwächten Patienten vor. Als Schimmelgutachter bestimme ich die Schimmelpilzgattungen und deren Konzentration mittels einer mikrobiologischen Laboruntersuchung, dies gilt auch bei vermutetem nicht sichtbaren Befall. Schimmelbefall wird durch den Nachweis von Schimmelpilzen als Leitorganismen bestimmt. Eine Untersuchung auf andere, bei Schimmelbefall auftretende Mikroorganismen ist daher in der Regel nicht notwendig. Messungen von Schimmelpilzen dienen dazu, zu erkennen, ob ein Schimmelbefall im Raum vorhanden ist und ggf. welche Ausdehnung der Befall hat.

Grundsätzlich ist bei Schimmelbefall zu unterscheiden zwischen

• baulichen Ursachen wie unzureichende oder unsachgemäße Wärmedämmung, Wärmebrücken, schlechte Feuchtepufferung von Materialien, schadhafte wasserdurchlässige Bereiche in der Gebäudehülle, sonstige Leckagen, Neubaufeuchte sowie aufsteigende Feuchte durch unzureichende Abdichtungen gegenüber dem Erdreich
• nutzungsbedingten Ursachen wie unzureichendes oder unsachgemäßes Heizen und Lüften
• sonstigen Einflussgrößen wie Wassereintritt durch Havarien oder Hochwasser

Feuchteschäden sind oft auch auf eine ungünstige Kombination unterschiedlicher Ursachen und Einflussgrößen zurückzuführen. Als Schimmelgutachter verfüge ich über das notwendige Equipment und die Erfahrung, um eine fundierte Bewertung zur Ursache und zum Schadensausmaß abzugeben.

Eine Schimmelsanierung beginnt immer mit der Klärung und Beseitigung der Ursachen für die Entstehung des Schimmelbefalls. Der Sanierungsaufwand muss dem Ausmaß des Schadens und der Art der Raumnutzung angepasst werden. Dabei spielen u.a. folgende Gesichtspunkte eine Rolle:

• Größe der befallenen Fläche
• Stärke des Befalls (einzelne Flecken oder dicker Belag)
• Tiefe des Befalls (oberflächlich oder auch in tiefer liegenden Schichten)
• Vorkommende Schimmelpilzarten (Allergierisiko, Infektionsrisiko, Toxine)
• Art der befallenen Materialien (auf ausbaubaren Materialien oder im Mauerwerk)
• Art der Nutzung (Lagerraum, Wohnraum, Kindergarten, Krankenhaus)

Mit der Trocknung soll so schnell wie möglich nach Auftreten des Feuchteschadens begonnen werden, damit sich kein Schimmel bilden kann und somit der Schaden gemindert wird. Sind die Bauteile von Schimmel befallen, muss darauf geachtet werden, dass bei der Trocknung keine mikrobiellen Bestandteile verteilt und freigesetzt werden. Die Entfernung des befallenen Materials ist grundsätzlich vor den Trocknungsmaßnahmen durchzuführen. Durch die Sanierungsarbeiten werden in der Regel mikrobiell belastete Stäube freigesetzt, die zu einer Kontamination der Raumluft und Oberflächen führen. Daher ist der Sanierungsbereich vor dem Aufheben der Schutzmaßnahmen (Rückbau der Abschottungen und Schleusen) gründlich und sorgfältig zu reinigen. Bei Sanierungen von mikrobiellen Schäden ist eine Biozidbehandlung grundsätzlich nicht notwendig, weil ungeeignet im Sinne einer sachgerechten Beseitigung der Biomasse und der Sanierung der Schadensursache. Nach Abschluss der Sanierung sollte eine „Freimessung“ zum Nachweis, dass keine erhöhten Schimmelpilzkonzentrationen mehr vorliegen, vorgenommen werden.
Schimmelpilzbefall in Wohnräumen gilt als Mietmangel. Über die Ursachen und die Frage, wer für die Behebung der Schäden aufkommt, entsteht zwischen den Mietparteien häufig Streit.
Als Mieter können Sie sich nach § 536a BGB die Kosten für mein Gutachten* vom Vermieter erstatten lassen, sobald dieser mit der Schadensbehebung in Verzug und die Ursache des Schimmelpilzbefalls baulich bedingt ist bzw. der Mieter nachweislich hierfür nicht verantwortlich ist. Zur Beweisführung ist es zunächst wichtig einen Sachverständigen zurate zu ziehen, welcher die Ursache und das Ausmaß des Schadens feststellt.
Mit meinem Angebot zur Feuchtigkeits- und Schimmelanalyse* biete ich Ihnen bereits für 84 € (zzgl. gesetzlicher MwSt. und Fahrkosten) bei der Erstbesichtigung eine erste Einschätzung zur Schadensursache. Dabei werden Momentanmessungen von Temperatur und Feuchtigkeit vorgenommen. Zugleich berate ich Sie zum richtigen Nutzerverhalten, zur weiteren Vorgehensweise und beantworte Ihre Fragen. Das veranschlagte Zeitbudget vor Ort beträgt eine Stunde. Als Mieter und Empfänger von staatlichen Transferleistungen (BAföG, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Grundsicherung) erhalten Sie auf Anfrage eine preisliche Ermäßigung.

Tipps zum richtigen Nutzerverhalten:

Der nachfolgende Text dient der Orientierung und beschreibt ein Nutzerverhalten, welches sich bezüglich der Schimmelproblematik als präventive Maßnahme bewährt hat.

Heizung: Beheizen Sie in der Heizperiode bitte alle Räume ausnahmslos gleichmäßig warm (mindestens 19 °C) und vermeiden Sie es einzelne Räume nicht zu beheizen. Dies gilt vor allem für Räume mit Außenwänden, da hier Transmissionswärmeverluste wirken. Stellen Sie bitte einmal die gewünschte Raumtemperatur am Thermostat Ihres Heizkörpers ein und belassen Sie diese Einstellung dauerhaft. Moderne Zentralheizungsanlagen besitzen bereits eine voreingestellte Temperaturnachtabsenkung und sind außentemperaturgeführt. Dies bedeutet, dass sie die Wärmeabgabe anhand der Außentemperatur selbstständig regeln. Falls Sie z. B. im Schlafzimmer eine geringere Raumtemperatur wünschen als in den übrigen Räumen dann ist es zwingend erforderlich die Türe des Schlafzimmers dauerhaft geschlossen zu halten, damit nicht die feuchtwarme Luft aus dem restlichen Teil der Wohnung in das kältere Schlafzimmer eindringen kann.

Lüftung: Lüften Sie bitte mindestens einmal täglich alle Räume und zudem bedarfsgerecht. Vermeiden Sie in der Heizperiode bitte die Kippstellung, sondern öffnen Sie die Fenster vollständig. Im Winter ist die Dauer einer Lüftung 3 bis 5 Minuten, in der Übergangszeit 10 bis 15 Minuten und im Sommer darüber hinaus. Vermeiden Sie bitte längere Lüftungszeiten damit Ihr Inventar und die Bausubstanz nicht unnötig auskühlen und um Energie zu sparen. Die Querlüftung ist am effektivsten. Dabei sind die Raumtüren weit geöffnet und die Fenster der gegenüberliegenden Fassaden ebenfalls. So entsteht ein Luftstrom quer durch die Wohnung. Weniger effektiv jedoch ebenso wirksam ist die Stoßlüftung. Hier ist die Raumtüre geschlossen und die Fenster geöffnet. Der vollständige Luftaustausch braucht etwas mehr Zeit als bei der Querlüftung. Jedoch wird bei der Stoßlüftung die unangenehme Zugluft auf ein Mindestmaß reduziert. Lüften Sie bitte bedarfsgerecht, d. h. beim bzw. nach dem Kochen, Baden, Duschen, Wäschetrocknen, der Bewirtung von Gästen, usw. In der Regel entsteht beim Duschen und Baden der höchste Feuchtigkeitseintrag. Daher ist es wichtig dabei die Badezimmertür geschlossen zu halten, um zu verhindern, dass die feuchtwarme Luft in die übrigen Räumlichkeiten entweichen kann. Nach dem Baden und Duschen ist das Bad wie oben beschrieben zu lüften. Nach dem Lüften ist das Badezimmer wieder mittels Heizung zu erwärmen. Sobald ein gleichmäßiges Temperaturniveau erreicht ist, darf die Badezimmertür geöffnet bleiben. Ähnlich verfahren Sie bitte beim Wäschetrocknen in der Wohnung und beim dampfintensiven Kochen.

Möblierung: Vermeiden Sie bitte Ihre Möbel an Außenwänden aufzustellen, sondern nutzen Sie hierfür die Innenwände. Falls nicht anders möglich, achten Sie bitte unbedingt auf einen Mindestabstand zwischen Möbelstück und Außenwand von ca. 10 cm, damit die warme Heizungsluft auch die Wand hinter dem Möbelstück erwärmen kann.


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* Auftragsformular im PDF–Dateiformat, ausfüllbar mit jedem PDF–Leseprogramm.

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